Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 01.01.2021 gültig und gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers der Firma JF Eventservice. Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit. Der Eintrag des Auftragnehmers JF Eventservice beim Gewerbeamt am 03.09.2018.

§2 Vertragsart

Verträge, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen, sind nach BGB als Dienst-/ Werksverträge einzustufen.

§3 Bestätigung

Eine Beauftragung für Arbeiten als Techniker gilt nur durch eine weitere Auftragsbestätigung nach § 362 HGB. Diese Auftragsbestätigung wird produktions-/ Projektbezogener Vertragsbestandteil.

§4 Haftung

Der Auftragnehmer haftet bei Sach– und Personenschäden gegenüber dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach § 823 BGB. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Für Vermögensschäden und entgangenen Gewinn aufgrund von Planungs- Beratungsfehlern haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

 

§5 Auftraggeber Pflichten

  1. Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Auftragnehmer über den zeitlichen Ablauf sowie die geplanten Einsatzzeiten zu informieren.
  2. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: technische Pläne und Zeichnungen, Grundrisse, Bestuhlungspläne, Flucht- & Rettungswegpläne, Detailzeichnungen, Bühnenpläne, Beschallungspläne, Berechnungen, Energieanforderungen, Materiallisten, sowie weitere Unterlagen, die zur Durchführung des Projekts- / der Produktion benötigt werden. Sind die Unterlagen nicht ausreichend, ist eine einvernehmliche Klärung der Beschaffenheit oder Erstellung erforderlich.
  3. Die Koordination der Arbeiten nach § BGV- A1 unterliegt dem Auftraggeber.


 

§6 Auftragnehmer Pflichten

Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, die ihm übertragenen Aufgaben verantwortungsbewusst und unter Berücksichtigung aller ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Kenntnisse auszuführen. Über vertrauliche Informationen ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Stillschweigen vereinbart.

§7 Überwachung von Arbeitgeberpflichten

Soweit dem Auftragnehmer vom Auftraggeber oder von Dritten Personal zur Planung oder Durchführung der Veranstaltung gestellt wird, ist er ohne Vereinbarung nicht verpflichtet, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendschutzgesetzes, der Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes oder sonstiger arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu überwachen. Der Auftragnehmer ist ohne besonderen Auftrag nicht verpflichtet, zu differenzieren, ob es sich bei dem ihm vom Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellten Personal um Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter oder Betriebspraktikanten handelt. Soweit für einzelne Personen besondere Arbeitszeiten oder Arbeitnehmerschutzvorschriften zu beachten sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter unter Angabe der Beschränkung genau zu bezeichnen.

Übernimmt der Auftragnehmer aufgrund einer besonderen Vereinbarung für den Auftraggeber die Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften, steht ihm hierfür eine besondere Vergütung zu. Diese wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gesondert vereinbart.

§8 Leistungsbeschreibung / Leistungsnachweis

Der Umfang, der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der erstellten Auftragsbestätigung, die Bestandteil des Vertrages wird. Werden außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs vom Auftraggeber weitere Leistungen in Auftrag gegeben, sind diese nach Aufwand zu vergüten, sofern eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde. Soweit Leistungen des Auftraggebers nach Menge, Zeit oder Stückzahlen abgerechnet werden, übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Durchführung des Auftrages einen Leistungsnachweis. Widerspricht der Auftraggeber den im Leistungsnachweis aufgeführten Leistungen nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dessen Zugang, obliegt ihm die Beweislast, dass die aufgeführte ( Teil- ) Leistung vom Auftragnehmer nicht erbracht wurden. Für die Zustellung des Leistungsnachweises und des Widerspruchs genügt die Übermittlung per E-Mail.

§9 Bereitstellung von Material

Das Material, welches dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Durchführung des Projekts/ der Produktion zur Verfügung gestellt wird, muss sich in einem sicheren und gebrauchsfähigen Zustand befinden. Hierbei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDE ….) die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten.

§10 Arbeitszeit

Alle aufgeführten Preise sind auf eintägige Produktionen, maximale Arbeitszeit (inklusive Pausen) 10 Stunden, bezogen. Zusätzliche Leistungen, Nachtzuschläge, aber auch evtl. Rabatte für langfristige Produktionen sind nicht berücksichtigt und von den Vertragspartnern im Einzelnen auszuhandeln. Für Überstunden gilt folgende Preisstaffelung:

               Ab 12 Stunden:                1,5 Tagessätze

               Ab 15 Stunden:                 2 Tagessätze

               Ab 18 Stunden:                 3 Tagessätze

§11 Serviceleistungen

(1) Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Anlieferung etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen.

(2) Der Auftraggeber hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallenden Kosten, auch wenn sie unverlangt vom Auftragnehmer ausgelegt werden, trägt der Auftraggeber.

(3) Die Verpflegung des Personals ist durch den Auftraggeber sicherzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale von 35,- EUR pro Person und Tag berechnet.

(4) Wenn der Auftraggeber die Unterkunft stellt, nur Einzelzimmer, min. 3 Sterne. Andere Unterkünfte werden nur nach Absprache angenommen. Bei jeglicher Unterkunft muss gewährleistet sein, das diese über Parkplätze verfügt. Bei nicht einhalten wird eine Unterkunft durch den Auftragnehmer gebucht und separat berechnet.

§12 Arbeitssicherheit

Es ist die Pflicht des Auftraggebers, dem Auftragnehmer über evtl. Risiken und Gefahren am geplanten Einsatzort vor der Aufnahme der Arbeiten rechtzeitig zu informieren.

§13 Zahlungsziel

Die Bezahlung der Rechnung wird durch die Auftragsbestätigung geklärt.

§14 Stornierung / Kündigung

1. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Es wird im Falle der Stornierung ein Schadensersatz in Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt:

 

bis 60 Tage vor Veranstaltungs- / Reisedatum 30% der Gesamtvergütung

bis 30 Tage vor Veranstaltungs- / Reisedatum 50% der Gesamtvergütung

bis 14 Tage vor Veranstaltungs- / Reisedatum 70% der Gesamtvergütung,

bis 7 Tage vor Veranstaltungs- / Reisedatum 90% der Gesamtvergütung

3. Leistungen, die JF Eventservice bei Dritten für das Projekt gebucht hat, können grundsätzlich nicht storniert werden und müssen in vollem Umfang bezahlt werden.

4. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Auftragnehmer maßgeblich. Die Stornierung bedarf der Schriftform.

5. Der Vertrag kann vom Auftragnehmer ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtert haben, wenn der Auftraggeber die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer unmöglich macht.

6. Wenn der Auftraggeber mit der vereinbarten Zahlung im Verzug ist, behält sich der Auftragnehmer das recht den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

7. Dem anderen Vertragsteil wird der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall bemessene Schaden wesentlich geringer als der pauschalisierte Schaden ist.

8. Dem Auftraggeber ist bekannt das die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Seve Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2 (SARS-CoV-2, „Coronavirus“) und der durch diesen Virus ausgelöste Erkrankung Coronavirus disease 2019 (Covid-19) ein Risiko bei der Durchführung von Veranstaltungen darstellt und das Risiko der Durchführbarkeit beim Auftraggeber liegt. Sollte die Veranstaltung wider Erwarten aus Gründen des Infektionsschutzes abgesagt werden, ist eine vorzeitige Kündigung bzw. Kündigung wegen höherer Gewalt nicht möglich und die vereinbarte Miete muss bezahlt werden.

§15 Sonstiges

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers- Unternehmens.
  2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftklausel kann nur schriftlich erfolgen.
  3. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.
  4. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, so tritt an deren Stelle diejenige Vereinbarung, die dem von den Parteien angestrebten Vertragszweck am ehesten entspricht.

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